Auf der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses brachte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Lutz Franke, im Rahmen der Beratungen des Wassergesetzes die Problematik des Wasserpfennigs zur Sprache.
Der Entwurf für ein neues Wassergesetz enthält die aus dem alten Gesetz übernommene Regelung, welche grundsätzlich der Landesregierung das Recht einräumt, ein Wasserentnahmeentgelt zu erheben. Im Namen der FDP-Fraktion beantragte Franke die Streichung dieses Passus, scheiterte jedoch an der Koalition von SPD und CDU. Die Linke forderte erneut die gesetzliche Einführung des Wasserpfennigs.
Franke kritisierte das Abstimmungsverhalten der Koalitionäre auf das Schärfste, denn dadurch bliebe die latente Gefahr einer zusätzlichen Belastung der Verbraucher und Unternehmen in Sachsen-Anhalt bestehen. „Nach wie vor drohen uns unnötige und vermeidbare Preissteigerungen, die alle treffen und den Investitionsstandort Sachsen-Anhalt schwächen. Statt die Unternehmen zu entlasten, behält sich die Koalition vor, die Wirtschaft beim Wasserverbrauch anzuzapfen, ohne dass die die Einnahmesituation des Landes entscheidend verbessern oder zu nachhaltiger Ressourcenschonung beitragen würde“, erklärte Franke am Rande der Ausschusssitzung.
Franke weiter: „Anscheinend hat die Koalition aus den Diskussionen des letzten Jahres nicht gelernt. Damals wurde klar, dass zu den besonders stark betroffenen Bereichen mit der Chemieindustrie auch eine der Vorzeigebranchen des Landes gehören würde. Ich befürchte, dass uns im nächsten Jahr, bei der Beratung des Haushaltes für 2012 erneut das unsinnige Ansinnen vorgetragen wird, eine entsprechende Abgabe zu erheben, um den allgemeinen Haushalt zu entlasten. Als FDP werden wir diese Problematik weiterhin im Auge behalten und uns weiter dafür einsetzen, diese Regelung zu streichen, damit die Gefahr eines Wasserentnahmeentgeltes endgültig gebannt wird.“


